Es werde Licht …

 

Die Tage sind kurz und in der Regel grau. Weitere missliche Wetterverhältnisse wie Nebel, Regen oder Schnefall verschlechtern die Sicht auf der Strasse weiter. Kein Problem – die heutigen Fahrzeuge sind ja mit Tagfahrlicht ausgerüstet! Aber sind Tagfahrlichter wirklich ausreichend?

 

Tagfahrlichter sind zusätzliche Lichter an der Fahrzeugfront. Sie sind gut sichtbar, blenden aber nicht. Sie sind kein Ersatz für das Abblendlicht.

Seit dem 01.01. 2014 gilt nach Verkehrsregelverordnung (VRV):

Art. 30 Verwendung der Lichter während der Fahrt (Art. 41 SVG)

1 Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln sind die Abblendlichter zu verwenden. Bei Fahrzeugen ohne Abblendlicht sind die vorgeschriebenen Lichter zu verwenden.

2 Im Übrigen sind an Motorwagen und Motorrädern die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter zu verwenden. Ausgenommen sind die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr zugelassenen sowie andere Fahrzeugarten.

 

Wird der Motor gestartet, schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch ein. Sollte das Fahrzeug nicht mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, muss auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht gefahren werden.

 

Bei starkem Regen, Schnee, Nebel, nachts, bei ungenügender Beleuchtung, schlechter Sicht oder im Tunnel ist unbedingt das Abblendlicht einzuschalten. Das Tagfahrlicht genügt in diesen Situationen nicht! Selbst allfällige Lichtautomatik reagiert in diesen Fällen meist nicht – sie müssen das Abblendlicht also aktiv manuel einschalten! Nur so leuchten sowohl Frontscheinwerfer als auch Rücklichter und das Fahrzeug ist auch für nachfahrende oder aufschliessende Verkehrsteilnehmer erkennbar.

Tipp: Schalten sie das Abblendlicht v.a. im Winterhalbjahr lieber einmal zu früh ein als zu spät!