Winterreifen

 

Sind Winterreifen in der Schweiz eigentlich obligatorisch? Welche Vorschriften gelten im angrenzenden Ausland?           Von .?. bis .?. soll mit Winterreifen gefahren werden? Es gilt Folgendes:

 

Schweiz – nicht obligatorisch!

 

Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) steht in Art. 29:                                        

Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet werden.

 

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist verstösst gegen diese Vorschrift wenn er einen Unfall verursacht oder schon nur den übrigen Verkehr behindert. Je nach Vorkommnis ist mit einer Busse und Ausweisentzug zu rechnen. Ausserdem wird die Versicherung ihre Leistungen kürzen (Regress).

 

 

Winterreifen bestehen aus einer weicheren Gummimischung und bleiben so auch bei Kälte elastisch. Bei winterlich tieferen Temparaturen (tiefer als 7Grad) sind sie in Bezug auf Haftung und Bremsweg einem Sommerreifen deutlich überlegen.

Die Mindestprofiltiefe beträgt nach Gesetz für Winter- als auch für Sommerreifen 1,6mm. Bei Winterreifen wird aber ein Mindestprofil von 4mm empfohlen. Die feinen Lamellen sorgen auf Schnee für guten Grip.

 

Für einen Wechsel der Reifen gilt die Faustregel O bis O: Oktober bis Ostern. Je nach aktueller Wettersituation bzw. Einsatzgebiet muss davon abgewichen werden.

 

Im angrenzenden Ausland gilt einzig in Österreich eine Pflicht vom 1. Nov. -15.April. In den anderen Ländern variiert es nach Witterung bzw. Signalisation.

 

 

Tipp: Ein Wechsel auf Winterreifen ist in unseren Breitengraden auf jeden Fall empfehlenswert. Wechseln sie frühzeitig und reservieren sie sich bei ihrer Werksatt einen Termin. Fällt der erste Schnee - wollen alle sofort wechseln.